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AGBs

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§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Blanqy Management UG (haftungsbeschränkt) i. G., Straße des Friedens 45, 04564 Böhlen (nachfolgend „Blanqy“), und ihren Kunden.

(2) Blanqy schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen. Der Kunde bestätigt mit der Beauftragung, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Blanqy stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Blanqy übernimmt für den Kunden das Management der Reinigung seiner Unterkünfte, insbesondere von Monteurunterkünften. Dazu gehören je nach gebuchtem Paket die Planung und Koordination der Reinigungen, die Organisation von Vertretungen bei Ausfall, die Erstellung eines Zustandsberichts mit Fotos sowie die im Paket enthaltenen Reinigungen und, sofern vereinbart, ein Wäscheservice.

(2) Die Reinigungen werden von selbstständigen Service-Partnern ausgeführt, die Blanqy im eigenen Namen beauftragt. Blanqy ist berechtigt, die Service-Partner frei auszuwählen und für einzelne Einsätze unterschiedliche Service-Partner einzusetzen. Ein Anspruch des Kunden auf einen bestimmten Service-Partner besteht nicht.

(3) Der genaue Leistungsumfang, die Anzahl der enthaltenen Reinigungen pro Monat und die Preise ergeben sich aus dem gewählten Paket gemäß der jeweils gültigen Preisübersicht auf blanqy.de oder einem individuellen Angebot.

(4) Die Reinigung umfasst die übliche Reinigung der Unterkunft nach Auszug bzw. zur Pflege (insbesondere Böden, Küche, Bad und Oberflächen sowie das Beziehen der Betten). Sonderleistungen wie Grund- oder Fensterreinigung, die Beseitigung außergewöhnlicher Verschmutzungen oder Entrümpelungen sind nicht enthalten und werden nur nach gesonderter Vereinbarung erbracht.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Pakete auf der Website ist kein verbindliches Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.

(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn Blanqy die Beauftragung des Kunden in Textform (z. B. per E-Mail) bestätigt oder mit der Leistungserbringung beginnt.

(3) Bei Paketen, deren Preis von der Größe der Unterkunft oder der Anzahl der Unterkünfte abhängt, erstellt Blanqy vorab ein individuelles Angebot. Der Kunde ist verpflichtet, Größe und Ausstattung der Unterkunft (insbesondere Wohnfläche und Anzahl der Betten) wahrheitsgemäß anzugeben.

§ 4 Termine und Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde teilt Blanqy die gewünschten Reinigungstermine, insbesondere An- und Abreisetermine seiner Gäste, mit einem Vorlauf von mindestens sieben Tagen in Textform (z. B. per E-Mail oder WhatsApp) mit. Kurzfristigere Termine erfüllt Blanqy nach Möglichkeit, ein Anspruch darauf besteht nicht.

(2) Der Kunde stellt sicher, dass die Unterkunft zum vereinbarten Termin zugänglich ist, Strom und Wasser zur Verfügung stehen und die Unterkunft nicht mehr von Gästen bewohnt ist, sofern eine Reinigung nach Auszug vereinbart ist.

(3) Kann eine Reinigung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden (z. B. kein Zugang zur Unterkunft) oder sagt der Kunde einen Termin ab, verfällt die Reinigung nicht, sondern bleibt im Kontingent des Kunden erhalten (§ 5). [Optional: Bei Absagen weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder vergeblicher Anfahrt kann Blanqy eine Ausfallpauschale von [X] € berechnen.]

(4) Die Bettwäsche und Handtücher stellt der Kunde in ausreichender Menge zur Verfügung. Ist ein Wäscheservice vereinbart, wird die Wäsche vorrangig mit den Geräten in der Unterkunft oder im Haus des Kunden gewaschen. Ist dies nicht möglich, kann die Wäsche in einem Waschcenter gewaschen werden. Ist auch dies nicht möglich, kann die Wäsche mit vorheriger Zustimmung des Kunden beim Service-Partner gewaschen werden. Andernfalls entfällt das Waschen; das Beziehen der Betten bleibt davon unberührt. [Kosten für Waschcenter: im Preis enthalten / werden gesondert berechnet.]

(5) Der Kunde informiert Blanqy rechtzeitig über Besonderheiten der Unterkunft, etwa empfindliche Oberflächen, Haustiere, Schäden oder besondere Reinigungswünsche.

§ 5 Reinigungskontingente

(1) Die im gebuchten Paket enthaltenen Reinigungen stehen dem Kunden jeweils für den Kalendermonat zur Verfügung.

(2) Nicht genutzte Reinigungen werden automatisch in die Folgemonate übertragen und können innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Monats, für den sie gebucht wurden, genutzt werden. Danach verfallen sie ersatzlos.

(3) Mit Beendigung des Vertrags verfallen nicht genutzte Reinigungen ohne Erstattung, es sei denn, der Vertrag wird von Blanqy aus Gründen beendet, die der Kunde nicht zu vertreten hat.

(4) Reinigungen über das Kontingent hinaus (Extra-Reinigungen) werden zum Preis des gebuchten Pakets gemäß Preisübersicht gesondert berechnet.

§ 6 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Für Unterkünfte mit einer Wohnfläche von mehr als 55 m² erhöht sich der Preis um 20 € pro Reinigung, für Unterkünfte mit mehr als 75 m² um insgesamt 40 € pro Reinigung. Maßgeblich sind die Angaben des Kunden. Weichen die tatsächlichen Verhältnisse erheblich ab, ist Blanqy berechtigt, den Preis entsprechend anzupassen.

(3) Die monatliche Paketgebühr ist monatlich im Voraus fällig und innerhalb von [7] Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen. Extra-Reinigungen und Zuschläge werden mit der folgenden Monatsrechnung abgerechnet.

(4) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist Blanqy berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie eine Pauschale von 40 € gemäß § 288 BGB zu verlangen. Blanqy kann zudem weitere Leistungen bis zum Ausgleich der offenen Beträge zurückhalten.

§ 7 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Blanqy insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung von mehr als einer Monatsgebühr in Verzug ist.

(3) Kündigungen bedürfen der Textform; eine E-Mail an info@blanqy.de genügt.

§ 8 Mängel und Reklamationen

(1) Der Kunde prüft die Reinigung zeitnah, insbesondere anhand des Zustandsberichts mit Fotos. Mängel sind Blanqy innerhalb von einer Woche nach der Reinigung, spätestens jedoch vor der Wiederbelegung der Unterkunft mit neuen Gästen, in Textform anzuzeigen, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt. Der Anzeige sollen Fotos des Mangels beigefügt werden.

(2) Nach Wiederbelegung der Unterkunft oder Ablauf der Frist gilt die Reinigung als vertragsgemäß erbracht, es sei denn, der Mangel war bei ordnungsgemäßer Prüfung nicht erkennbar.

(3) Bei berechtigten Mängeln hat Blanqy zunächst das Recht zur Nachbesserung durch eine kostenlose Nachreinigung der betroffenen Bereiche. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde eine angemessene Minderung des Preises für die betroffene Reinigung verlangen.

§ 9 Schlüssel und Zugangsdaten

(1) Der Zugang zur Unterkunft erfolgt nach Absprache, insbesondere durch Abholung und Rückgabe von Schlüsseln durch den Service-Partner, über einen Schlüsseltresor oder einen Zugangscode.

(2) Blanqy und die eingesetzten Service-Partner behandeln Schlüssel und Zugangsdaten sorgfältig und vertraulich und verwenden sie ausschließlich zur Durchführung der beauftragten Leistungen. Die Übergabe und Rückgabe von Schlüsseln wird dokumentiert.

(3) Für den Verlust von Schlüsseln haftet Blanqy nach Maßgabe von § 10.

(4) Wertgegenstände, Bargeld und vertrauliche Unterlagen sind vom Kunden bzw. seinen Gästen vor der Reinigung aus der Unterkunft zu entfernen oder sicher zu verwahren.

§ 10 Haftung

(1) Blanqy haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung von Blanqy auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung von Blanqy für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und der von Blanqy eingesetzten Service-Partner.

(5) Für Schäden, die durch unzutreffende Angaben oder die Verletzung von Mitwirkungspflichten des Kunden (§ 4) entstehen, haftet Blanqy nicht.

§ 11 Preisänderungen

(1) Blanqy ist berechtigt, die Preise mit einer Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen zum Beginn eines Kalendermonats anzupassen. Die Ankündigung erfolgt in Textform.

(2) Im Fall einer Preiserhöhung kann der Kunde den Vertrag abweichend von § 7 zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung kündigen. Blanqy weist den Kunden in der Ankündigung auf dieses Recht hin.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung auf blanqy.de.

(2) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(4) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz von Blanqy, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Stand: Oktober 2026

Hinweise zur Umsetzung (nicht veröffentlichen)

Haftung absichern, drei Bausteine:

  1. Partnerverträge anpassen: Jeder Service-Partner verpflichtet sich, Blanqy von Ansprüchen der Kunden freizustellen, die auf seine Arbeit zurückgehen (Freistellungsklausel), und eine eigene Betriebshaftpflicht inklusive Schlüsselverlust nachzuweisen. So kannst du dir Schäden, für die du gegenüber dem Kunden geradestehst, vom Partner zurückholen.

  2. Eigene Betriebshaftpflicht für Blanqy: Sie sollte ausdrücklich Schäden durch Subunternehmer und Schlüsselverlust abdecken. Falls ein Partner nicht zahlen kann, springt sie ein.

  3. Haftungsbegrenzung in den AGB: § 10 begrenzt die Haftung so weit, wie es gegenüber Geschäftskunden rechtlich zulässig ist.

Website-Formulierungen prüfen: Da Blanqy gegenüber dem Kunden Vertragspartner für die Reinigung ist, sollte die Website nicht behaupten, dass Blanqy „nur vermittelt“. Die Formulierung „Reinigung durch unsere Service-Partner“ passt.

Handwerkskammer klären: Wer Gebäudereinigung vertraglich schuldet, auch über Subunternehmer, betreibt unter Umständen ein zulassungsfreies Handwerk und muss sich bei der Handwerkskammer eintragen. Ein kurzer Anruf bei der zuständigen Handwerkskammer klärt das.

Noch offen:

  • § 4 Abs. 3: Ausfallpauschale bei kurzfristiger Absage ja oder nein? Bei einer Woche Vorlauf und „nicht verbraucht“ trägst du sonst die Kosten vergeblicher Anfahrten deiner Partner.

  • § 4 Abs. 4: Wer trägt die Kosten für das Waschcenter?

  • § 6 Abs. 3: Zahlungsziel festlegen (z. B. 7 Tage).

Einbindung: AGB müssen dem Kunden vor Vertragsschluss vorliegen. Verlinke sie auf der Website, im Angebot und in der Auftragsbestätigung, und lass dir bestätigen, dass der Kunde sie akzeptiert, z. B. mit einem Satz im Angebot.

Nach der Eintragung: „i. G.“ entfernen und die Firmenbezeichnung aktualisieren.

Anwaltliche Prüfung: Dieser Entwurf ist kein Ersatz für eine anwaltliche Prüfung. Gerade die Haftungsklauseln (§ 10) sollten von einem Anwalt für Vertragsrecht geprüft werden, da unwirksame Klauseln im Streitfall komplett wegfallen.

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